Im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz ist niedergeschrieben, dass die Kindertageseinrichtungen verpflichtet sind, ihre pädagogischen Konzeptionen fortlaufend zu aktualisieren. Doch nicht nur eine Aktualisierung des päd. Konzeptes ist wichtig, sondern auch die Überprüfung dieser.
Im Oktober 2020 war es soweit: Teamfortbildung: Konzeptionsüberarbeitung.
Mit Unterstützung von Frauke Schmidt, Fachberaterin der Kindergartenfachstelle des Oberkirchenrates in Oldenburg, überprüften wir unsere jetzige päd. Konzeption. Bereits während unserer intensiven Arbeit im Qualitätsentwicklungsprozess wurden vom Team viele kleine Themen- Konzeptionen geschrieben, wie z.B. eine Konzeption zur „Sprachförderung“ oder auch eine Konzeption zum Thema „Umgang mit Beschwerden“.
So hatten wir für unseren Teamtag gute Vorlagen. Nach einem Austausch war uns klar, dass wir von der klassischen päd. Konzeption weg möchten und weitere eigenständige Themen-Konzeptionen erarbeiten werden.
In Kleingruppenarbeit wurde gesammelt, welche Lernfelder der Kinder eine eigene Konzeption bekommen sollten und wie diese aufgebaut werden.
Natürlich darf eine Rahmenkonzeption für unseren Kindergarten nicht fehlen.
Ab Januar 2021 werden wir uns an das Verschriftlichen setzen, denn im November steht noch das Audit zum bundesweiten Qualitätssiegel der evangelischen Kindertagesstätten an.